SIGAB-RICHTLINIE 002

In den neuen Richtlinien SIGAB 002 wird der Einsatz von Glas in und an Bauten (öffentlichen als auch privaten Einsatzbereichen) geregelt. Sie ergänzen die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen des Bauproduktegesetztes und des Produktehaftpflichtgesetztes. Zusätzlich zu den Regelungen bezüglich der Absturzsicherung definieren die Richtlinien auch die Verwendung von Sicherheitsglas im Hinblick auf Personenschutz.

Alle Bauherren und Architekten sind grundsätzlich dazu verpflichtet die Einhaltung der neuen Richtlinien einzufordern. Aber auch Lieferanten bzw. Montagefirmen müssen auf die neuen Regelungen aufmerksam machen (Hinweispflicht). Da es sich hierbei um den Personenschutz handelt, besteht keine Möglichkeit dies mit einer Nutzungsvereinbarung zu umgehen.

Die Richtlinien sind einschneidende Sicherheitsbestimmungen, die für alle Fenster – welche ab dem 01.01.2018 ausgeliefert werden – gelten.

Im Folgenden sehen Sie die neuen SIGAB Richtlinien 002 bildlich dargestellt mit den entsprechenden Erläuterungen. Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen SIGAB Homepage sigab.ch.

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